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Update zum Einheitlichen Patentgericht

Das Protokoll zum Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht trat am 19. Januar 2022 in Kraft, woraufhin die abschließenden Vorbereitungen für ein einheitliches Patentgericht beginnen konnten. Dieser Tag wird als Geburtsstunde des einheitlichen Patentgerichts als internationale Organisation festgehalten. Am 22. Februar fand dann die erste Sitzung des Verwaltungsausschusses in Luxemburg statt. Das höchste Gremium außerhalb des Gerichts besteht aus Vertretern und Vertreterinnen der Mitgliedsstaaten, die je einen Sitz haben. Die Vertragsmitgliedstaaten wählten Herrn Alexander Ramsay aus Schweden zum Vorsitzenden des Ausschusses und Herrn Johannes Karcher aus Deutschland zum stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verwaltungsausschuss verabschiedete unter anderem die Verfahrensordnung des Ausschusses und damit die Festlegung seines rechtlichen Rahmens. Außerdem wurden die Mitglieder des beratenden Ausschusses ernannt, die das Bewerbungsverfahren für die Richterkandidatinnen und Richterkandidaten durchführen. Das Anhörungsverfahren dafür wird voraussichtlich Ende März 2022 beginnen.

Auf der Sitzung haben einige Mitgliedsstaaten ihre Absicht erläutert, lokale oder regionale Abteilungen des einheitlichen Patentgerichts einzurichten. Darunter Belgien Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland (mit vier Lokalabteilungen), Italien, Niederlande, Österreich, Portugal und Slowenien. Außerdem wird eine Regionalkammer im Schweden die baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen umfassen.

Quellen: