Regelmäßig beobachten und kommentieren wir die Entwicklungen und Meinungen zum zweiten Patentmodernisierungsgesetz (2. PatMoG) und setzen uns für eine bessere Wahrnehmung des Patentthemas aus Sicht unserer Mitglieder ein. Gemeinsam mit dem BITMi (Bundesverband IT-Mittelstand e.V.) haben wir in einer Pressemeldung die Wichtigkeit der Modernisierung des Patentrechts bezogen auf die Synchronisierung der deutschen Verletzungs- und Patentgerichte und für die Stärkung digitaler Märkte betont: Weitere Informationen
Die Stellungnahme von BITMi und Patentverein an das Bundesjustizministerium zum Gesetzesentwurf haben die „Regelaussetzung“ und die „Schutzschirmklausel“ thematisiert: Weitere Informationen
Der BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft), in dessen Mittelstandsallianz wir Mitglied sind, äußerte sich zum „Injunction Gap“ und zur „Verhältnismäßigkeit“: Weitere Informationen
Die Fronten in der Diskussion zum 2. PatMoG sind klar. Über die vorgesehene verbesserte Synchronisierung der Patentgerichte besteht weitgehend Konsens. Wir sehen darin einen ersten Schritt, den „Injunction Gap“ aufzuheben, auch wenn die seit über zehn Jahren vom Patentverein eingeforderte Aussetzung von Verletzungsurteilen als Regelfall bis zur Entscheidung des Patentgerichts zur Validität eines Streitpatents weiter auf sich warten lässt. Wir werden nachverfolgen, ob der neu eingeführte qualifizierte Hinweis des Patentgerichts zur Gültigkeit eines Patents innerhalb von sechs Monaten Wirklichkeit wird und dann auch vom Verletzungsgericht zur Kenntnis genommen wird, oder ob Personalnot lange Übergangsfristen und das Gesetz einen Papiertiger erzeugt. Am zweiten großen Thema im 2. PatMoG zur Verhältnismäßigkeit von Unterlassungsansprüchen scheiden sich die Geister. Hier stehen die Argumente der Automobilindustrie und einiger Verbände einer Phalanx aus Chemie sowie Pharma und Teilen der Anwaltschaft gegenüber, die dem Patentrecht das „scharfe Schwert“ der Unterlassungsverfügung unbedingt erhalten wollen. Der Patentverein sieht auch hier Reformbedarf, um Drohkulissen aus einem Dickicht zudem oft invalider Patente abzubauen. Das „Internet of Things“ hält mit seinen abertausenden Patenten nicht nur Einzug in Automobile, sondern mit Industrie 4.0 auch in den oft mittelständisch geprägten Maschinenbau. Hier stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit eines Unterlassungsanspruchs mit der gefährdeten Existenz von Betrieben. Eine Zusammenfassung der Anhörung des Rechtsausschusses vom 26. Februar 2021 finden Sie unter beck-aktuell: Weitere Informationen