Der patentverein.de e.V. beschäftigt sich als Mittelstandsverband schon seit Jahren mit der Problematik des fehlenden Rechtsschutzes gegenüber der Patenterteilung.
Das durch die Patenterteilung gewährte Monopol begünstigt den Patentinhaber und belastet alle Unternehmer, die im Schutzbereich des Patents tätig sind oder sein wollen. Die Patenterteilung durch das DPMA ist daher ein Verwaltungsakt mit einschneidender Wirkung für Märkte und Unternehmer, deren Grundrecht der Berufsfreiheit (Art 12 GG) in diesem Zusammenhang in hohem Maße tangiert ist.
Die Rechtsbehelfe von Einspruch und Nichtigkeitsklage beim BPatG sind bekannt. Beiden fehlt jedoch eine aufschiebende Wirkung. Verfahrensrechtliche Regelungen über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung fehlen gänzlich. Dies hat zur Konsequenz, dass es in Deutschland möglich ist, mit einem Patent, welches nicht hätte erteilt werden dürfen, vor den zuständigen Landgerichten einen vollstreckbaren Unterlassungstitel zu erstreiten.
Für die wegen Patentverletzung verurteilten Unternehmer hat dies schwerwiegende irreparable Schäden zur Folge. Die verlorenen Marktanteile, die offenbarten Kundenbeziehungen und der zerstörte Ruf können nach der Aufhebung des Patents im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren nicht wiederhergestellt werden.
Die Möglichkeit zur Aussetzung des Verletzungsprozesses nach § 148 ZPO zugunsten eines anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens wird von den über die Patentverletzung urteilenden Landgerichten nur unzureichend wahrgenommen.
Die Aussetzungsquote der zuständigen Landgerichte liegt nach Schätzung von Experten bei maximal 15 – 20 %, die Erfolgsquote von Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren dagegen bei ca. 50 % („Jedes zweite Patent in Deutschland ist potenziell rechtswidrig!“, VDI-Nachrichten vom 12.08.2011). Diese offensichtliche Diskrepanz zeigt, dass in Deutschland eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, aus einem Patent verurteilt zu werden, das sich später als rechtswidrig herausstellt.
Der patentverein.de e.V. hat deshalb einen Gesetzesentwurf ausarbeiten lassen, der erstmals Regelungen zum vorläufigen Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung einführt, in dem er die Bedingungen der Aussetzung des Verletzungsprozesses normiert. Der Entwurf wurde Fraktionen des Bundestags, dem Bundes-Justizministerium (BMJ) und dem Bundes-Wirtschaftsministerium (BMWi) zur Einleitung gesetzgeberischer Verfahren vorgelegt.