Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen aus Dezember 2020 gegen die Einrichtung eines einheitlichen Patentgerichts abgewiesen, da die Kläger die Verletzung der souveränen Grundrechte nicht ausreichend darlegen konnten.
Für die Vertragsmitgliedsstaaten gilt nun ein gemeinsames Gericht, welches für europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zuständig ist.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.Juli 2021.
Das vollständige Urteil finden Sie hier.