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20 Jahre Patentverein – die Stimme des deutschen Mittelstands zum Patentwesen

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Erreichte und offene Ziele für das Rückgrat der deutschen Wirtschaft

Bodenheim, 08.11.2023. Die Mühlen im Patentwesen mahlen bekanntlich langsam. So haben auch die Motivation und Zielsetzung des Patentvereins nach 20 Jahren weiterhin Bestand als Stimme deutscher, insbesondere mittelständischer Unternehmen im Patentwesen. Begleitet und beeinflusst hat der Verein die Einführung des europäischen Einheitspatents und die bessere Verzahnung der Gerichtsbarkeiten in Deutschland im inzwischen ratifizierten 2. Patentmodernisierungsgesetz. Wichtigste Anliegen des Vereins beziehen sich weiterhin auf den Qualitätsanspruch für valide Patente, auf Verteidigungsstrategien bei Verletzungsvorwürfen und auf den vorläufigen Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung. Im Verein engagieren sich Voll- und assoziierte Mitglieder mit einem seit der Gründung unveränderten Vorstand mit Dr. Heiner Flocke, Lothar Kübler und Burkhard Stritzke.

Als im Jahre 2003 gegründeter Fachverband mit dem Schwerpunkt Automatisierungstechnik setzt sich der patentverein.de e.V. für Patentqualität, Patentethik und für ein mittelstandsgerechtes Patentwesen ein. Verglichen mit den Anmeldezahlen der Großindustrie tendiert der Mittelstand zur „patentfreien Zone“. Aber nicht der Mittelstand, sondern das Patentwesen sollte sich verändern. Der Verein bietet seinen Mitgliedern umfassenden Service zu Patentfragen sowie zu einer pragmatischen Patentierungspraxis und pflegt für ein „mittelstandstaugliches“ Patentwesen den Dialog mit der Politik, den Ämtern und den Medien.

Der Patentverein arbeitet als Selbsthilfeorganisation der Industrie und unterstützt das Patentwesen, eigenen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden. Eingeforderte Reformen zur patentrechtlichen Praxis wenden sich gegen Trivial-Patente und gegen Missbrauch im Patentwesen. So steht der Patentverein für Patentierungen guter Erfindungen im Sinne des Patentgesetzes und setzt sich auch in der politischen Wahrnehmung für ein gerechtes und für Erfinder, Anmelder und Beklagte verlässliches Patentsystem ein.

Patent-Reformen

Der Patentverein hat die Reformen zum 2. Patentmodernisierungsgesetz (2.PatMoG), insbesondere zur Synchronisierung von Verletzungs- und Patentverfahren unterstützt. Darin spiegelt sich heute der bereits im Jahr 2011 vom Patentverein angeregte Gesetzesentwurf „Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung“ mit der Forderung, die Aussetzung im Verletzungsverfahren zum Regelfall zu machen, bis über die Validität eines Patents gerichtlich entschieden ist. Das in der letzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestags verabschiedete Patentmodernisierungsgesetz wird aber eher zögerlich bei den Gerichten umgesetzt. Es vergeht immer noch wertvolle Zeit, in der das sogenannte „Injunction Gap“ zwischen zwei bisher wenig verzahnten Gerichtsbarkeiten in Deutschland quasi noch Fakt ist. Erteilte, aber zu oft und zu spät als nicht valide erkannte Patente, bedrohen und belasten mittelständische Unternehmen, die doch eigentlich als Rückgrat der deutschen Wirtschaft mehr Schutz und Sorgfalt verdienen würden.

EU-Patent als Einheitspatent (Unitary Patent)

Der Patentverein begrüßt die inzwischen erfolgte Einführung des Unitary Patents mit dem vereinheitlichten Gericht, das den technischen Sachverstand in eine gleichzeitige Entscheidung über Verletzung und Validität beim Unified Patent Court (UPC) einbringt. In der inzwischen abgelaufenen „Sunrise-Period“ konnten in den ersten beiden Quartalen diesen Jahres Patentinhaber auch Entscheidungen treffen, ob ihre bisherigen EP-Bündelpatente zunächst beim Europäischen Patentamt EPA verbleiben (Opt-Out), und so die nationalen Gerichte weiterhin ihre Zuständigkeit behalten, oder ob das Unitary Patent mit einem erklärten Opt-In bevorzugt wird. Neue Patentanmeldungen können aber wortgleich in beiden noch parallel bestehenden europäischen Systemen erfolgen, was der Patentverein als mögliches „Law Shopping“ in seiner Beobachtung des Anmeldeverhaltens der Industrie kritisch begleitet.

Fakten-Check zum Patentwesen

  • Patente sollen Innovation, Wettbewerb und Wachstum fördern – zum Nutzen der Bürger.
  • 50% der Patentanmeldungen erfolgen durch nur 3% der Anmelder, überwiegend gelten Konzerne als „Vielanmelder“.
  • China meldet inzwischen mehr Patente (> 1,6 Millionen) an, als alle anderen Industrienationen zusammen (zum Vergleich 70.000 DE-Patente).
  • Deutschland trennt zwischen bisher nur schwach synchronisierten Verletzungs- und Patentgerichten.
  • Statistisch halten etwa 50 % der Patente einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand und sind damit potenziell rechtswidrig.
  • Patente, auf deren Basis auf Verletzung geurteilt wird, sind nicht zweifelsfrei valide („infringed, but invalid“).
  • Mängel im deutschen Patentwesen: Patent-Flut und -Dickichte; asynchrone Patentverfahren (Injunction Gap, Law- und Forum-Shopping)
  • Patente entfalten Drohpotenzial und verkommen zum Machtmittel.