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Bewertung von Trivialpatenten

Trivialpatente bezeichnen Schutzrechte mit geringster Erfindungshöhe, also Patentanmeldungen und Erteilungen für Erfindungen, die eigentlich keine sind. Trivialpatente sind als Problem des Patentwesen inzwischen ein gängiger Begriff für die Internet-Enzyklopädie Wikipedia, für Patentämter und -Anwälte, für Patentgerichte, für die Politik und allgemein für Beteiligte und Beobachter des Patentwesens einschließlich der Medien.

Im Folgenden definieren wir die Spezies und Erkennungsmerkmale von Trivialpatenten. Kommentare und Beispiele nehmen wir gerne vertraulich entgegen. Einzelne Beispiele für Trivialpatente werden nicht benannt, veröffentlicht oder kommentiert, da darin nach einem Gerichtsurteil des OLG-München gegen den Patentverein eine Verunglimpfung des Anmelders gesehen werden kann (s. Kommentar "Trivialpatente werden zum Phantom").

Beispiele für Patentpolitik und Marktbehinderung Trivialpatente bilden ein Drohpotenzial, aus dem die Patentinhaber im eigenen Ermessen vorgehen können. Unter "Trivial" definieren wir die Spezies und Erkennungsmerkmale von Trivialpatenten. Kommentare und Beispiele nehmen wir gerne vertraulich entgegen.

Wir greifen Vorgänge aus Einspruchsverfahren und Nichtigkeitsklagen, aus Verletzungsklagen und Vergleichen auf, die im Zusammenhang mit zweifelhaften Patenten stehen. Bitte schicken Sie uns Beispiele für marktbehindernde Patentpolitik.


Patente mit mangelnder Erfindungshöhe relativ zum Stand der Technik
 
Anwendungspatente, die nur die zweckentsprechende Applikation bekannter Produkte schützen
 
Vervielfachungspatente, die eine bekannte Technik oder bekannte Geräte mehrfach bereit stellen
 
Verklausulierte Verallgemeinerungen der Hauptansprüche bis in den Stand der Technik
 
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